Waffenrecht in der Schweiz – Überblick
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG) den Umgang mit Waffen. Der Vollzug erfolgt kantonal. Die folgenden Ausführungen sind ein Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.
Erwerbsscheine
Der Erwerb der meisten Faustfeuerwaffen erfordert einen Waffenerwerbsschein (WES), der bei der zuständigen kantonalen Waffenstelle beantragt wird. Voraussetzungen sind unter anderem Handlungsfähigkeit, ein einwandfreier strafrechtlicher Leumund und keine Fremd- oder Selbstgefährdung.
Kantonale Unterschiede
Vollzug und Details können sich je nach Kanton unterscheiden. Für verbindliche Auskünfte ist stets die zuständige kantonale Waffenstelle anzufragen.
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und qualifizierte Rechtsberatung. Verweise auf konkrete Paragraphen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.