Waffenrecht in Österreich – Überblick
In Österreich regelt das Waffengesetz 1996 (WaffG) den Umgang mit Schusswaffen. Waffen werden in Kategorien A, B, C und D eingeteilt. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Kategorien
Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver) fallen typischerweise in die Kategorie B und erfordern eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Erwerb, Besitz und Führen sind an behördliche Genehmigungen gekoppelt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen umfassen unter anderem Mindestalter, Verlässlichkeit, Eignung sowie in bestimmten Fällen einen Rechtfertigungsgrund. Details regeln die Waffenbehörden auf Basis der aktuellen Rechtslage.
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und qualifizierte Rechtsberatung. Verweise auf konkrete Paragraphen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.